Auszug - Vorbescheidsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG - Antrag auf Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 9 BImSchG; Repowering - Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr BV Werner weist auf die Tischvorlage hin, in der der Beschlussvorschlag
um folgenden Satz erweitert wird:
„Auch die eigentumsrechtliche Zustimmung wird nicht erteilt.“
Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:
„ Die Gemeinde Stockelsdorf versagt das gemeindliche Einvernehmen
gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz BauGB zum Antrag auf Vor-
bescheid nach § 9 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer
Windkraftanlage des Types Repower MM100 mit einer Nabenhöhe von
100m und einem Rotordurchmesser von 100m mit 2.000 kW Nennleistung
in der Gemarkung Krumbeck, Flur 0, Flurstück167.
Auch die eigentumsrechtliche Zustimmung wird nicht erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 28-Ja-Stimmen; 1-Stimmenthaltung