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Auszug - Vorbescheidsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG - Antrag auf Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 9 BImSchG; Repowering - Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens -  

2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 02.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf
V13/177/BA Vorbescheidsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG - Antrag auf Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 9 BImSchG;
Repowering
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr BV Werner weist auf die Tischvorlage hin, in der der Beschlussvorschlag

um folgenden Satz erweitert wird:

 

              Auch die eigentumsrechtliche Zustimmung wird nicht erteilt.“


 

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:

 

Die Gemeinde Stockelsdorf versagt das gemeindliche Einvernehmen

  gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz BauGB zum Antrag auf Vor-

  bescheid nach § 9 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer

  Windkraftanlage des Types Repower MM100 mit einer Nabenhöhe von

100m und einem Rotordurchmesser von 100m mit 2.000 kW Nennleistung

  in der Gemarkung Krumbeck, Flur 0, Flurstück167.

 

  Auch die eigentumsrechtliche Zustimmung wird nicht erteilt.

 


Abstimmungsergebnis: 28-Ja-Stimmen; 1-Stimmenthaltung