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Auszug - Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184 - Abschließender Beschluss -  

2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf
V13/178/BA Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184
- Abschließender Beschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB

    und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB  abgegebenen

     Stellungnahmen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung-

     wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A + B

 

   Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abge-

     geben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu

     setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind bei

     der Vorlage der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung-

     zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt die 16. Änderung des Flächennutzungs-

     planes -Neuaufstellung- für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges,

    stlich der L184.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 16. Änderung des Flächennutzungs-

     planes -Neuaufstellung- zur Genehmigung beim Innenministerium vorzulegen

     und die Erteilung der Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich

     bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit

     der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungs-

     zeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.“

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig