Auszug - Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184 - Abschließender Beschluss -
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung beschließt:
„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB
und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen
Stellungnahmen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung-
wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 A + B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abge-
geben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind bei
der Vorlage der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung-
zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 16. Änderung des Flächennutzungs-
planes -Neuaufstellung- für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges,
südöstlich der L184.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 16. Änderung des Flächennutzungs-
planes -Neuaufstellung- zur Genehmigung beim Innenministerium vorzulegen
und die Erteilung der Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungs-
zeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig