Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße - Satzungsbeschluss -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau GV Sorgenfrei weist darauf hin, dass sie zu diesem B-Plan bereits mehrfach
in den Sitzungen des UBPöS Stellung genommen hat und von Seiten der SPD-
Fraktion einige Vorschläge zur Bebauung dieses Gebietes gemacht hat. Die nun
geplante Lärmschutzwand sowie das zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen
wird als bedenklich angesehen. Die SPD- Fraktion wird aus diesen Gründen
dem Beschlussvorschlag und den städtebaulichen Verträgen nicht zustimmen.
Herr GV Müller führt nochmals die Argumente, die für die SPD- Fraktion zur
Ablehnung führen, aus. Insbesondere geht er auf den Lärmaktionsplan, der
in der heutigen Sitzung noch behandelt wird, ein. Hier wird aufgeführt, dass das
LKW- Aufkommen in der Lohstraße gesenkt werden müsste.
Herr GV Neu geht auf ein im 03/2011 stattgefundenes Gespräch zur zukünftigen
Entwicklung der Gärtnerei ein. Es wurde ein Kurzgutachten vorgelegt, nachdem
die Entstehung eines Discounters in diesem Bereich unschädlich für den Ortsmittel-
punkt ist. Er geht auf die Unterschriftenliste, die sich für die Errichtung dieses
Discounters aussprechen und den nach diesem Gespräch verfassten Verlaufs-
Plan ein, mit dem sich alle anwesenden Fraktionsvorsitzenden – auch die SPD-
Fraktion- einverstanden erklärt haben.
Herr GV Dohse führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am
Anfang gegen die Bebauung gewesen ist, da sie davon ausgegangen ist,
dass mit diesem Ausbau das Ortszentrum geschwächt wird. Gutachten
haben gezeigt, dass das nicht der Fall ist. Aus diesem Grund hat die Fraktion
ihre Meinung geändert.
Herr GV Gurth legt dar, dass viele Argumente in den Sitzungen ausgetauscht
worden sind. Nach vielen Beratungen wurde festgestellt, dass sich eine kleine
Gruppe von Anwohnern gegen die Ausführung des Projektes ausspricht, aber
auch, dass sich für die Durchführung eine große Mehrheit ausspricht.
Eine eingehende Diskussion schließt sich an.
Herr GV Hinzmann spricht sich im Namen der FDP für den B-Plan 74 aus.
Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:
„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB
und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und die zu dem
erneuten Beteiligungsverfahren auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB abge-
gebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 74 wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 A+B+C
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben
haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauord-
nung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 74 für das
Gebiet nörd lich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan
Nr. 50), Theodor- Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-
Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße, bestehend aus der Planzeich-
nung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. Die Gemeindevertretung behält
sich vor, den Satzungsbeschluss wieder aufzuheben, soweit die unter Ziffer 8 der
Begründung zum Bebauungsplan genannten städtebaulichen Verträgen nicht ab-
geschlossen werden.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
Nr. 74 nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sofern die unter
Ziffer 8 der Begründung zum Bebauungsplan genannten städtebaulichen Verträge
abgeschlossen sind. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Be-
gründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
5. Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist im Wege der Berichtigung bedingt
durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 nach § 13 a BauGB entspre-
chend anzupassen (Teilbereich von „Wohnbaufläche“ in „Sonstige Sondergebiete:
Lebensmitteleinzelhandel und Gartenbau“).
Die Satzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) ist
Bestandteil des Beschlusses und dem Original der Niederschrift als Anlage 3
beigefügt.“
Abstimmungsergebnis: 21-Ja-Stimmen; 8-Nein-Stimmen