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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße - Satzungsbeschluss -   

2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf
V13/205/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße
- Satzungsbeschluss -


   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, PetraBezüglich:
V13/175/BA
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau GV Sorgenfrei weist darauf hin, dass sie zu diesem B-Plan bereits mehrfach

in den Sitzungen des UBPöS Stellung genommen hat und von Seiten der SPD-

Fraktion einige Vorschläge zur Bebauung dieses Gebietes gemacht hat. Die nun

geplante Lärmschutzwand sowie das zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen

wird als bedenklich angesehen.  Die SPD- Fraktion wird aus diesen Gründen

dem Beschlussvorschlag und den städtebaulichen Verträgen nicht zustimmen.

 

Herr GV Müller führt nochmals die Argumente, die für die SPD- Fraktion zur

Ablehnung führen, aus. Insbesondere geht er auf den Lärmaktionsplan, der

in der heutigen Sitzung noch behandelt wird, ein. Hier wird aufgeführt, dass das

LKW- Aufkommen in der Lohstraße gesenkt werden müsste.

 

Herr GV Neu geht auf ein im 03/2011 stattgefundenes Gespräch zur zukünftigen

Entwicklung der Gärtnerei ein. Es wurde ein Kurzgutachten vorgelegt, nachdem

die Entstehung eines Discounters in diesem Bereich unschädlich für den Ortsmittel-

punkt ist. Er geht auf die Unterschriftenliste, die sich für die Errichtung dieses

Discounters aussprechen und den nach diesem Gespräch verfassten Verlaufs-

Plan ein, mit dem sich alle anwesenden Fraktionsvorsitzenden auch die SPD-

Fraktion- einverstanden erklärt haben.

 

Herr GV Dohse führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am

Anfang gegen die Bebauung gewesen ist, da sie davon ausgegangen ist,

dass mit diesem Ausbau das Ortszentrum geschwächt wird. Gutachten

haben gezeigt, dass das nicht der Fall ist. Aus diesem Grund hat die Fraktion

ihre Meinung geändert.

 

Herr GV Gurth legt dar, dass viele Argumente in den Sitzungen ausgetauscht

worden sind. Nach vielen Beratungen wurde festgestellt, dass sich eine kleine

Gruppe von Anwohnern gegen die Ausführung des Projektes ausspricht, aber

auch, dass sich für die Durchführung eine große Mehrheit ausspricht.

 

Eine eingehende Diskussion schließt sich an.

 

Herr GV Hinzmann spricht sich im Namen der FDP für den B-Plan 74 aus.


 

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:

 

1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB

    und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und die zu dem

     erneuten Beteiligungsverfahren auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB abge-

     gebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 74 wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A+B+C

 

    Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben 

    haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauord-

     nung beschließt die Gemeindevertretung  den Bebauungsplan Nr. 74 für das

     Gebiet nörd lich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan

     Nr. 50), Theodor- Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-

     Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße, bestehend aus der Planzeich-

     nung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. Die Gemeindevertretung behält

     sich vor, den Satzungsbeschluss wieder aufzuheben, soweit die unter Ziffer 8 der

     Begründung zum Bebauungsplan genannten städtebaulichen Verträgen nicht ab-

     geschlossen werden.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Diergermeisterin wird ermächtigt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan

     Nr. 74 nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sofern die unter

     Ziffer 8 der Begründung zum Bebauungsplan genannten städtebaulichen Verträge

     abgeschlossen sind. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Be-

     gründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft

    verlangt werden kann.

 

5. Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist im Wege der Berichtigung bedingt

     durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 nach § 13 a BauGB entspre-

     chend anzupassen (Teilbereich von Wohnbauflächein Sonstige Sondergebiete:

     Lebensmitteleinzelhandel und Gartenbau).

 

     Die Satzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) ist

     Bestandteil des Beschlusses und dem Original der Niederschrift als Anlage 3

     beigefügt.“


Abstimmungsergebnis: 21-Ja-Stimmen; 8-Nein-Stimmen