Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43, 1. Änderung für das Gebiet "Brandenbrook", südlich der Segeberger Landstraße (L 332) sowie nördlich der Gemeindegrenze zu Lübeck - Satzungsbeschluss -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit empüfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 43, 1. Änderung wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 43, 1. Änderung für das Gebiet „Brandenbrook“, südlich der Segeberger Landstraße (L332) sowie nördlich der Gemeindegrenze zu Lübeck, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 3 bei) als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 43, 1. Änderung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig