Seiteninhalt

Auszug - Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- " Fläche für Repowering" - erneuter Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden  

5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Krumbecker Hof, Krumbecker Hof 8, 23617 Stockelsdorf
Ort: Krumbecker Hof 8, 23617 Stockelsdorf
V13/273/BA Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- " Fläche für Repowering"
- erneuter Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

(wurde gemeinsam mit TOP 6 beraten)

Herr Weidlich gibt Erläuterungen zu dem derzeitigen Sachstand der Bauleitplanung und beantwortet die gestellten Fragen, die sich u. a. auf die Mindestabstandfläche zwischen der geplanten Repoweringanlage und der vorhandenen Wohnbebauung, den Horststandort des Rotmilans, die vorhandenen bzw. geplanten Hochspannungsleitungen und den möglichen Eiswurf durch die geplante Anlage beziehen.

Herr Rodewald beantwortet die Fragen, die zum öffentlichen Verbindungsweg zwischen Obernwohlde und Krumbecker Hof bzw. Krumbeck gestellt wurden.

Folgende von Frau Sorgenfrei vorgetragenen Ergänzungen zum Beschlussvorschlag werden als Hinweise zur Kenntnis genommen, aber einvernehmlich nicht in den Beschlussvorschlag aufgenommen:

Das Bauleitplanverfahren zur 15. Änderung des F-Planes-Neu.- und des B-Planes Nr. 77 wird unter der Bedingung weiter betrieben, soweit geklärt ist, dass folgende Auflagen erfüllt sind:

1.      Es ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Eigentümer/Investor zur Übernahme des in der Planzeichnung schraffierten Wegestückes zu schließen.

2.      Eine teilweise Verlegung und Absicherung der Nutzbarkeit des Abschnittes als Rad- und Wanderweg ist zu prüfen und daraus resultierende Pflichten als Auflage vom Eigentümer/Investor zu übernehmen.

3.      Die Dorfvorstände der Dorfschaften Obernwohlde und Krumbeck müssen diesem F- bzw. B-Planentwurf ihre Zustimmung gegeben haben.


Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

1. Für das Teilgebiet A: „Gebiet nördlich und südlich des Weges zwischen Krumbeck und Obernwohlde, westlich des Krumbecker Hofes, das Teilgebiet B: „Gebiet südlich des Weges zwischen Krumbeck und Obernwohlde, südwestlich des Krumbecker Hofes Gebiet der bestehenden nördlichen Altanlage“ und das Teilgebiet C: „Gebiet südlich des Weges zwischen Krumbeck und Obernwohlde, südwestlich des Krumbecker Hofes Gebiet der bestehenden dlichen Altanlage“ wird die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Neuaufstellung - zum Zwecke der städtebaulichen Ordnung eines Repowerings erneut beschlossen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Im Rahmen der Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Neuaufstellung - ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch schriftlich auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes durchzuführen.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig