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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebeit östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund - Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -  

11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Ev. Luth. Kirchengemeinde Stockelsdorf, Martin-Luther-Haus. Schulweg 1 a, 23617 Stockelsdorf
Ort: Ev. Luth. Kirchengemeinde Stockelsdorf, Martin-Luther-Haus. Schulweg 1 a, 23617 Stockelsdorf
V14/408/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebeit östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund
- Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit fasst folgenden Beschluss:

 

1. Über die hrend der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 72 wird wie folgt entschieden:                                           s. Anlage 1

 

Eine endgültige Abwägung dieser Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses

vorzunehmen.

 

2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund und die Begründung dazu  sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.

 

4. Das Änderungsverfahren ist auf der Grundlage des § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Es ist erneut ein öffentliches Auslegungsverfahren für die Dauer von 1 Monat durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig