Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebeit östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund - Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit fasst folgenden Beschluss:
„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 72 wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1
Eine endgültige Abwägung dieser Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses
vorzunehmen.
2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
3. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.
4. Das Änderungsverfahren ist auf der Grundlage des § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Es ist erneut ein öffentliches Auslegungsverfahren für die Dauer von 1 Monat durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig