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Auszug - Einziehung eines Teilstückes des Verbindungsweges zwischen Obernwohlde und Krumbeck (Flurstücke 166 + 174 jeweils teilweise, Flurstück 170 ganz, Flur 0, Gemarkung Krumbeck) nach § 8 des Straßen- und Wegegesetzes  

11. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:52 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf
V14/559/BA Einziehung eines Teilstückes des Verbindungsweges zwischen Obernwohlde und Krumbeck (Flurstücke 166 + 174 jeweils teilweise, Flurstück 170 ganz, Flur 0, Gemarkung Krumbeck) nach § 8 des Straßen- und Wegegesetzes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Einziehung nach § 8 StrWG eines Teilstückes der Flurstücke 166 + 174 und des gesamten Flurstückes 170, Flur 0, Gemarkung Krumbeck (siehe anliegenden Plan – Bestandteil des Beschlusses) wird beschlossen. Die Einziehung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig