Auszug - Einziehung eines Teilstückes des Verbindungsweges zwischen Obernwohlde und Krumbeck (Flurstücke 166 + 174 jeweils teilweise, Flurstück 170 ganz, Flur 0, Gemarkung Krumbeck) nach § 8 des Straßen- und Wegegesetzes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussvorschlag:
Die Einziehung nach § 8 StrWG eines Teilstückes der Flurstücke 166 + 174 und des gesamten Flurstückes 170, Flur 0, Gemarkung Krumbeck (siehe anliegenden Plan – Bestandteil des Beschlusses) wird beschlossen. Die Einziehung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig