Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6, 12 und 12 a) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7 c, d, e, 11, 11 a und 18) a) Aufstellungsbeschluss b) Erlass der Veränderungssperre
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
BM Rahlf-Behrmann erläutert den Sachverhalt und die derzeitige Problematik in diesem Bereich. Sie erklärt, dass die Gemeindevertreter heute die Möglichkeit erhalten, das Planungsgebiet städtebaulich zu entwickeln und zu ordnen.
Seitens der Verwaltung wird dies für notwendig gehalten, da das Gebiet schon sehr verdichtet ist und jede weitere Bebauung beratungsbedürftig ist. Nach Beschlussfassung wird die weitere Vorgehensweise im Fachausschuss beraten werden.
Es folgt eine kurze Diskussion mit Wortbeiträgen.
Die SPD, Bündnis 90 die Grünen und die UWG sind für den vorliegenden Beschluss.
GV Jaeger bittet um nähere Aufklärung.
Die CDU ist dagegen und begründet diese Entscheidung mit dem aus ihrer Sicht mangelnden Informationsfluss seitens der Verwaltung. BM Rahlf-Behrmann entschuldigt sich für den mangelnden Informationsfluss und begründet die Kurzfristigkeit des Anliegens.
Herr Gurth stellt den Antrag auf Verweis in den Fachausschuss, der vor der Abstimmung zurückgezogen wird.
Die Gemeindevertretung beschließt:
Zu a) 1. Für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6, 12 und 12 a) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Haus nummern 7 c, d, e, 11, 11 a und 18) wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 zum Zwecke der geordneten städtebaulichen Entwicklung beschlossen.
Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13a BauGB anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Zu b) 1. Zur Aufstellung des B-Planes Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6, 12 und 12 a) und südwestlich der rückwärtigen Wohn bebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7 c, d, e, 11, 11 a und 18) wird zur Siche- rung dieser Planung der beigefügte Entwurf (s. Anlage 2) über die Veränderungssperre als Satzung der Gemeinde Stockelsdorf beschlossen.
2. Die o. a. Satzung ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 14 Enthaltung: 13