Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund - Satzungsbeschluss -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Über die während der erneuten Auslegung nach § 4a BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 72 wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 D
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 72 nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
BV Werner unterbricht die Sitzung um 17:34 Uhr zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit.
BM Rahlf-Behrmann verlässt die Sitzung.
BV Werner stellt um 17:38 Uhr die Nichtöffentlichkeit fest. Er erklärt, dass Herr Gurth die Vertretung von Frau Rahlf-Behrmann übernimmt.