Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße - Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
GV Sorgenfrei erläutert den Sachverhalt. Sie erklärt, dass die Thematik bereits im UBPöS besprochen wurde.
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung beschlossen. Mit der Änderung soll eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche und Erhöhung der zulässigen Geschosse erfolgen.
Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist erneut ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Kostenübernahmevereinbarung wirksam ist.
3. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig