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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße - Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden -  

16. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:08 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V15/713/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße
- Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

GV Sorgenfrei erläutert den Sachverhalt. Sie erklärt, dass die Thematik bereits im UBPöS besprochen wurde.

 


 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung beschlossen. Mit der Änderung soll eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche und Erhöhung der zulässigen Geschosse erfolgen.

 

Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist erneut ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Kostenübernahmevereinbarung wirksam ist.

 

3. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig