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Auszug - Unterbringung von Flüchtlingen  

16. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 22.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V16/824/BA Unterbringung von Flüchtlingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:60.0 / 60.41
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Dieser TOP wird vorgezogen und nach TOP 4 „Bericht über die Durchführung der Beschlüsse behandelt.

 

BM Rahlf-Behrmann erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die derzeitige Sachlage in der Unterbringung von Flüchtlingen. Dabei geht sie insbesondere auf die Zuweisungssituation, angemieteten Wohnungen, zukünftig geplanten und voraussichtlichen Unterbringungsmöglichkeiten ein. (Die Präsentation wird dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt).

 

BM Rahlf-Behrmann ergänzt die Präsentation um die Information, dass die Verwaltung eine Vielzahl von externen Flächen und Immobilien im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen geprüft hat.

Aktuell sind drei Flächen untersucht worden, die im Eigentum der Gemeinde stehen und somit verfügbar sind. Berücksichtigt wurde dabei insbesondere die Liberalisierung des Baurechts durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz.

Zielsetzung ist, für alle drei Standorte jeweils die baurechtlichen und vergaberechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung einer Flüchtlingsunterkunft in Holzrahmenbauweise zu schaffen.

Die Entscheidung, ob die Bebauung dann auch faktisch umgesetzt wird, soll abhängig von der Entwicklung der Flüchtlingssituation zu einem späteren Zeitpunkt unter Einbindung der Gremien getroffen werden.

An allen drei Standorten ist eine Bebauung in gleicher Bauweise geplant.

Es handelt sich um jeweils vier Wohngebäude mit zwei Vollgeschossen, in denen bis zu 64 Personen untergebracht werden können.

Zusätzlich ist jeweils ein weiteres Gebäude als Funktionsmodul konzipiert, indem Nebennutzungen (Waschmaschine/Heizung/Abstellräume) untergebracht werden sollen.

Nach ersten Erkenntnissen ist der Baugrund an allen Standorten geeignet. 

 

Es folgt eine rege Diskussion. Ebenso werden Fragen gestellt, die von BM Rahlf-Behrmann, GV Gurth und Herrn Rodewald beantwortet werden.

GV Dr. Dierck regt an, vor der Unterbringung in den fest geplanten, bzw. vorbereiteten Unterkünften die Unterbringungsmöglichkeiten in den angemieteten Wohnungen auszuschöpfen.

BM Rahlf-Behrmann antwortet, dass die Verwaltung immer die Unterbringung in Mietwohnungen zuerst prüft.

 

 


Der Beschluss wird um Punkt 4 modifiziert.

 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

1. Der im beigefügten Lageplan dargestellten Anordnung der Gebäude für eine Flüchtlings-

    unterkunft am Eichenweg wird zugestimmt.

2. Die Realisierung von Unterkünften in Modulbauweise in der Rudolf-Diesel-Straße soll auf

    dem südlich gelegenen, großen Baufeld erfolgen.

3. Für den Standort „Max-Hamerich-Straße“ ist auf Basis des vorgestellten Lageplans eine

    Baugenehmigung für den Bedarfsfall der Errichtung einer weiteren Flüchtlingsunterkunft

    einzuholen.

4. Für alle drei Standorte sind Baugenehmigungen einzuholen. Vor Ausschreibung ist der

    Ausschuss erneut zu beteiligen.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig