Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24, 3. Änderung für das Gebiet östlich der Schillerstraße, nördlich und westlich der Dorfstraße sowie südlich der öffentlichen Grünfläche/Spielplatz Schillerstraße (Flurstücke 1049+1050) - Satzungsbeschluss -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und die zu dem erneuten Beteiligungsverfahren auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 24, 3. Änderung für das Gebiet östlich der Schillerstraße, nördlich und westlich der Dorfstraße sowie südlich der öffentlichen Grünfläche/Spielplatz Schillerstraße (Flurstücke 1049+1050)wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A+B+C
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 24, 3. Änderung für das Gebiet östlich der Schillerstraße, nördlich und westlich der Dorfstraße sowie südlich der öffentlichen Grünfläche/Spielplatz Schillerstraße (Flurstücke 1049+1050), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24, 3. Änderung für das Gebiet östlich der Schillerstraße, nördlich und westlich der Dorfstraße sowie südlich der öffentlichen Grünfläche/Spielplatz Schillerstraße (Flurstücke 1049+1050) nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig