Auszug - Einziehung eines Teilstückes eines Wanderweges in Dissau Marschbruch (Flurstück 156, Flur 0, Gemarkung Dissau) nach § 8 des Straßen- und Wegegesetzes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Die Verwaltung wird beauftragt, für ein Teilstück des Wanderweges in Dissau Marschbruch (Flurstück 156, Flur 0, Gemarkung Dissau, siehe Lageplan Anlage 2) ein Einziehungsverfahrens nach § 8 StrWG einzuleiten.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 75 der Gemeinde Stockelsdorf Teil B – Text Ziff. 5 „Die Windenergieanlage am Standort 2 ist nur zulässig, wenn die anliegende Straßenverkehrsfläche (im Flächennutzungsplan als Hauptrad- und Fußwegeverbindung dargestellt, s. Anlage 1) so verlegt wird, dass ein Abstand von mindestens 1xh (Nabenhöhe plus Rotordurchmesser) zum Mastfuß der Windenergieanlage gewährleistet ist.“ zu befreien, sobald das unter Ziffer 1 genannte Einziehungsverfahren nach § 8 StrWG für ein Teilstück des Wanderweges in Dissau Marschbruch (Flurstück 156, Flur 0, Gemarkung Dissau) rechtskräftig ist und die Überwegungsrechte für die unmittelbaren Anlieger sowie ein Geh- und Fahrrecht für Fußgänger und Radfahrer grundbuchlich abgesichert sind.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
BV Werner unterbricht die Sitzung um 18:05 Uhr zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit.
Die Sitzung wird mit dem nichtöffentlichen Teil um 18:14 Uhr fortgesetzt.