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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -   

26. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:26 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V17/067/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Westphal erläutert den Entwurf des B-Planes und geht auf die Bebauungsmöglichkeiten im Geschosswohnungsbau, sowie die bereits vorgenommenen Veränderungen gegenüber dem Aufstellungsbeschluss ein. U.a. soll eine Versorgungsfläche für Fernwärme geschaffen werden.  Weiterhin erklärt sie, dass das Verfahren beschleunigt und die Grundstücke möglichst noch in diesem Jahr verkauft werden sollen. 

 


 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig