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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11, 5. Änd. für das Gebiet nordöstlich der Heinrichstraße - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -  

31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V16/805/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11, 5. Änd. für das Gebiet nordöstlich der Heinrichstraße
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

Eine endgültige Abwägung dieser Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11, 5. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Heinrichstraße und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

3. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11, 5. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Heinrichstraße und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15