Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 9. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße - Aufstellungsbeschluss -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 9. Änderung beschlossen. Mit der Änderung soll die maximale bauliche Ausnutzbarkeit erhöht werden.
Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Kostenüber-nahmevereinbarung wirksam ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen:15