Auszug - Verpflichtung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie Einführung in ihr Amt
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemäß § 33 Absatz 5 der Gemeindeordnung werden die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter von Herrn BV Beckmann durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt.