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Auszug - Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- "Krumbecker Hof" für das Gebiet nordwestlich der Straße Krumbecker Hof, nordöstlich des Grundstückes Krumbecker Hof 2 sowie südwestlich des ehemaligen Bahndammes -Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden-   

1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 03.07.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V18/327/BA Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- "Krumbecker Hof" für das Gebiet nordwestlich der Straße Krumbecker Hof, nordöstlich des Grundstückes Krumbecker Hof 2 sowie südwestlich des ehemaligen Bahndammes
-Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bradler, Laura
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Auf Anfrage des Herrn Büll zur Art des geplanten Kindergartens teilt Herr Weidlich mit, dass in dem betroffenen Geltungsbereich ein Naturkindergarten zur Unterbringung von 15 Kindern vorgesehen ist. Die Kinder sollen sich hauptsächlich auf dem Gelände des Krumbecker Hofes aufhalten.

Die Entfernung zwischen dem geplanten Standort des Kindergartens zu der vorhandenen Windkraftanlage des Krumbecker Hofes beträgt ca. 600 - 700 m.

Weitere Einzelheiten zur Planung werden von Herrn Rodewald und Herrn Weidlich erläutert.

 

 


 

 

Beschlussvorschlag:

 

„Im Rahmen der Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- "Krumbecker Hof“ für das Gebiet nordwestlich der Straße Krumbecker Hof, nordöstlich des Grundstückes Krumbecker Hof 2 sowie südwestlich des ehemaligen Bahndammes ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15