Auszug - Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über den Erlass der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 82 für das Gebiet nordwestlich und südöstlich der Flurstraße
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Zur Aufstellung des B-Planes Nr. 82 für das Gebiet nordwestlich und südöstlich der Flurstraße wird zur Sicherung dieser Planung der beigefügte Entwurf (s. Anlage 2) über die Veränderungssperre als Satzung der Gemeinde Stockelsdorf beschlossen.
- Die o. a. Satzung ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 29
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 27