Auszug - Erlass einer Hauptsatzung für die Gemeinde Stockelsdorf (Neufassung)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beckmann erklärt, dass die Thematik bereits im HA am 06.09.2018 besprochen wurde.
Die SPD, FDP und UWG sind gegen die Änderung der Wertgrenze in § 8 der Hauptsatzung und begründen ihre Entscheidung mit den gleichen Argumenten wie schon im o.g. Hauptausschuss.
Herr Hinzmann beantragt Sitzungsunterbrechung vor Beschlussfassung.
Die CDU und Bündnis90/ Die Grünen sind weiterhin für die Absenkung der Wertgrenze auf 50.000,- €, mit der Änderung der Frist auf 6 Monate.
Herr Kerbstadt schlägt vor, die Änderung der Wertgrenze auf 100.000,- € nach Fristsetzung, ab den 01.04.2019 in die Hauptsatzung aufzunehmen, um eine Änderung der Hauptsatzung in 2019 zu vermeiden.
Der Vorschlag wird seitens der CDU und Bündnis90/ der Grünen abgelehnt, da dadurch die Prüfung nach 6 Monaten sinnlos erscheinen würde. Sie wollten die Entwicklungen abwarten und in einer Hauptausschusssitzung im Jahre 2019 erneut über die Wertgrenze der Bürgermeisterin entscheiden.
Ebenso wird der Wunsch geäußert, dass Vorschläge seitens der Verwaltung zukünftig rechtzeitig vor Sitzungsbeginn bekanntgegeben werden. In diesem Fall haben die Fraktionen keine Gelegenheit gehabt, den Vorschlag zu besprechen.
Über die Sitzungsunterbrechung wird abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen
Die Sitzung wird von 18:30 – 18:36 Uhr unterbrochen.
Anschließend folgen weitere Wortbeiträge zum Thema.
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Die beiliegende Hauptsatzung für die Gemeinde Stockelsdorf wird beschlossen.
- Die Satzung ist nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 29
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 25