Auszug - Erlass einer Entschädigungssatzung für die Gemeinde Stockelsdorf
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
GV Passemann nimmt ab 18:40 Uhr an der Sitzung teil.
Die Gemeindevertretung beschließt:
1) Die Entschädigungssatzung für die Gemeinde Stockelsdorf wird auf der Basis des beiliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist auszufertigen und zu veröffentlichen.
2) Die Aufwandsentschädigung für den Geschäftsführer der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH ist rückwirkend vom 01.06.2018 von bisher 36,00 auf 40,90 Euro festzusetzen.
3) Die Betreuer/innen der Partnerschaften mit Okonek und Le Portel erhalten ab 2018 eine jährliche Aufwandsentschädigung von 150,00 Euro (bisher 135,00).
4) Die ehrenamtliche Gemeindearchivarin bzw. der ehrenamtliche Gemeindearchivar erhält rückwirkend ab 01.06.2018 eine monatliche Aufwandsentschädigung von 127,00 Euro (bisher: 115,00 Euro).
5) Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die Sprecherin / den Sprecher der Lottiner ist mit Ablauf des 31.12.2018 einzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 29
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 26