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Auszug - Erlass einer Entschädigungssatzung für die Gemeinde Stockelsdorf  

3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:49 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V18/400/HA Erlass einer Entschädigungssatzung für die Gemeinde Stockelsdorf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

GV Passemann nimmt ab 18:40 Uhr an der Sitzung teil.

 

 

 


Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1)      Die Entschädigungssatzung für die Gemeinde Stockelsdorf wird auf der Basis des beiliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist auszufertigen und zu veröffentlichen.

2)      Die Aufwandsentschädigung für den Geschäftsführer der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH ist rückwirkend vom 01.06.2018 von bisher 36,00 auf 40,90 Euro festzusetzen.

3)      Die Betreuer/innen der Partnerschaften mit Okonek und Le Portel erhalten ab 2018 eine jährliche Aufwandsentschädigung von 150,00 Euro (bisher 135,00).

4)      Die ehrenamtliche Gemeindearchivarin bzw. der ehrenamtliche Gemeindearchivar erhält rückwirkend ab 01.06.2018 eine monatliche Aufwandsentschädigung von 127,00 Euro (bisher: 115,00 Euro).

5)      Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die Sprecherin / den Sprecher der Lottiner ist mit Ablauf des 31.12.2018 einzustellen.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 29

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 26