Auszug - 3. Änderung der Richtlinien für die ehrenamtliche Arbeit einer / eines örtlichen Behindertenbeauftragen der Gemeinde Stockelsdorf vom 17.07.2001
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung beschließt:
Nr. 3 Satz 1 der Richtlinien für die ehrenamtliche Arbeit einer / eines örtlichen Behindertenbeauftragten der Gemeinde Stockelsdorf erhält mit Wirkung vom 01.06.2018 folgenden Wortlaut:
Die / Der Behindertenbeauftragte erhält für ihre / seine Tätigkeit eine monatliche Pauschale von 103,00 Euro.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 29
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 26