Seiteninhalt

Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36 - Vorstellung des städtebaulichen Entwurfes -  

12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 16.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V19/746/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36
- Vorstellung des städtebaulichen Entwurfes -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 

Herr Rodewald erläutert die auf Basis der Vorberatungen im Hauptausschuss und im Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur entwickelten Bebauungsvarianten (liegen dem Original der Niederschrift als Anlage 2 und 3 bei). Beide Varianten beinhalten u.a. eine „Kindertagesstätte“. Die Gemeindevertretung hat im Aufstellungsbeschluss die städtebauliche Zielsetzung als Wohnbau- und Gemeinbedarfsfläche definiert.

Herr Rodewald weist darauf hin, dass im weiteren Planverfahren die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche ohne konkrete Zweckbestimmung nicht zulässig ist. Dies stellt aber nur eine Angebotsplanung dar. Während die Variante 1 eine verdichtete Bebauung mit Doppelhäusern, Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern vorsieht, sind in der Variante 2 ausschließlich Einfamilienhäuser geplant. Seitens der Verwaltung wird die Variante 1 favorisiert.

 

Auf Antrag des Herrn Schießler wird die Sitzung in der Zeit von 17:25  bis 17:30 Uhr unterbrochen.

Zu dem Hinweis eines Gemeindevertreters auf Müllablagerungen in der Vergangenheit teilt Herr Rodewald mit, dass in dem betroffenen Bereich Sondierungen durchgeführt wurden, bei denen jedoch keine Bodenbelastungen festgestellt wurden. Auch nach weiteren Recherchen bei Anwohnern konnte die Vermutung nicht verifiziert werden.

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Im Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 sind eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ und Wohnbauflächen für „Doppelhäuser“, „Reihenhäuser“ und „Geschosswohnungsbauten“ vorzusehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 14

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Varianten 1 und 2 (Anlagen 2 und 3) (2665 KB)