Auszug - Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über den Erlass der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich derStraßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Labeit verlässt vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit gem. § 22 der Gemeindeordnung den Sitzungssaal.
Beschlussvorschlag:
- Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl wird zur Sicherung dieser Planung der beigefügte Entwurf (siehe Anlage 2) über die Veränderungssperre als Satzung der Gemeinde Stockelsdorf beschlossen.
- Die oben genannte Satzung ist gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 14