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Auszug - Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über den Erlass der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich derStraßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl  

10. Öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 16
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V19/781/BA Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über den Erlass der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Büker, Nils
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl wird zur Sicherung dieser Planung der beigefügte Entwurf (siehe Anlage 2) über die Veränderungssperre als Satzung der Gemeinde Stockelsdorf beschlossen.

 

  1. Die oben genannte Satzung ist gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 29

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 26