Auszug - Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über den Erlass der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 90 für das Gebiet westlich der Lohstraße, östlich der Grünanlage Mühlenberg, südlich vom Distelweg und nördlich der Verlängerung zur Beethovenstraße ab Lohstraße 1b
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Da der Aufstellungsbeschluss zum TOP 9 (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 für das Gebiet westlich der Lohstraße, östlich der Grünanlage Mühlenberg, südlich vom Distelweg und nördlich der Verlängerung zur Beethovenstraße ab Lohstraße 1b) abgelehnt wurde, ist über eine Veränderungssperre nicht mehr beraten worden, da ein Aufstellungsbeschluss Voraussetzung zum Erlass einer Veränderungssperre ist
Es erfolgte keine Beratung über den Beschlussvorschlag:
- Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 für das Gebiet westlich der Lohstraße, östlich der Grünanlage Mühlenberg, südlich vom Distelweg und nördlich der Verlängerung zur Beethovenstraße ab Lohstraße 1b wird zur Sicherung dieser Planung der beigefügte Entwurf (siehe Anlage 2) über die Veränderungssperre als Satzung der Gemeinde Stockelsdorf beschlossen.
- Die oben genannte Satzung ist gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15