Auszug - Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über den Erlass der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 89 für das Gebiet östlich und westlich des Schulweges, südöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Teichstraße, südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Hermannstraße und nordwestlich der Morier Straße sowie nordwestlich des Schulweges und nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße "An de Wisch"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 für das Gebiet östlich und westlich des Schulweges, südöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Teichstraße, südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Hermannstraße und nordwestlich der Morier Straße sowie nordwestlich des Schulweges und nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße "An de Wisch" wird zur Sicherung dieser Planung der beigefügte Entwurf (siehe Anlage 2) über die Veränderungssperre als Satzung der Gemeinde Stockelsdorf beschlossen.
- Die oben genannte Satzung ist gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 12 Ablehnung: 14 Enthaltung: 0
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 29
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 26