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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 für das Gebiet nordwestlich und südöstlich der Flurstraße - Städtebauliches Konzept -   

19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 29.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:03 - 18:12 Anlass: Sitzung
Raum: Großsporthalle
Ort: Rensefelder Weg 6, 23617 Stockelsdorf
V20/899/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 für das Gebiet nordwestlich und südöstlich der Flurstraße - Städtebauliches Konzept -

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Rodewald teilt zu den beiden Tagesordnungspunkten der Bauleitplanung mit, dass grundlegende Überlegungen für die städtebauliche Ordnung der Bestandsquartiere vorgenommen werden. Dabei wurde geprüft, welche baulichen Verdichtungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der infrastrukturellen Kapazitäten noch möglich sind. Im Zusammenhang mit beantragten Bauvorhaben können auch Ausnahmen von der Veränderungssperre möglich sein, vorausgesetzt, die Vorhaben entsprechen den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Frau Piechotta gibt Erläuterungen zu dem Geltungsbereich und den vorgesehenen Bebauungsplanfestsetzungen anhand der PowerPoint-Präsentation (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 2 bei). Sie weist darauf hin, dass derzeit Vorhaben auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen sind und geht auch auf die Inhalte der beauftragten Stellungnahme zur Verkehrsentwicklung ein.

Aufgrund der Anregung des Herrn Pilarczyk, zukünftig die Vorgärten von „Kieselsteinen“ freizuhalten, teilt Frau Piechotta mit, dass folgende Bebauungsplanfestsetzung möglich wäre: „Nicht überbaubare Grundstücksflächen sind zu begrünen (zu bepflanzen) und wasserdurchlässig anzulegen“. Eine rechtliche Prüfung wird dazu noch erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem vorgestellten städtebaulichen Konzept (Bestandteil der Vorlage und liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 2 bei), wird zugestimmt.

Auf dieser Basis ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes zu erstellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, Festsetzungen zum Ausschluss sogenannter „Steingärten“ zu prüfen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 13

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 13

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich städtebauliches Konzept (5984 KB)