Auszug - Beratung des Frauenförderplanes der Gemeinde Stockelsdorf
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
GV Hinzmann fragt im Namen seiner Fraktion, ob auch ein analoger Verweis auf die männlichen Beschäftigten in Bezug des § 3 des Frauenförderplanes berücksichtigt wird. Des Weiteren gibt es einen Verbesserungsvorschlag zu dem § 4 (Gleichstellungsbeauftragte) des Frauenförderplanes betreffend der Formulierung:
Kein Geschlecht benachteiligt wird, statt der Formulierung „dass Frauen durch diese Maßnahmen nicht benachteiligt werden und kontrolliert die Einhaltung des FFP.“
GV Labeit teilt mit, dass in der Kernverwaltung ein Frauenanteil von 57% aktuell beschäftigt ist.
Wenn man bei steigenden Besoldungsgruppen den Frauenanteil jedoch vergleicht, stellt man fest, dass in den Amtsleitungsstellen der Gemeinde Stockelsdorf keine weiblichen Führungskräfte zu finden sind.
GV Gall-Gratze teilt mit, dass sie begeistert ist darüber, dass ein Frauenförderplan nun endlich auf der Tagesordnung steht.
Frau Bürgermeisterin Samtleben teilt bezugnehmend des Einwandes von Herrn Labeit mit, dass die Besetzungen der entsprechenden Stellen nach der Bestenauslese erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, beiliegenden Frauenförderplan 2020 – 2024 der Gemeinde Stockelsdorf zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 14