Seiteninhalt

Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl - Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und Umstellung auf das beschleunigte Verfahren (§ 13a BauGB)-  

20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Großsporthalle
Ort: Rensefelder Weg 6, 23617 Stockelsdorf
V20/975/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl - Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und Umstellung auf das beschleunigte Verfahren (§ 13a BauGB)-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Büker, Nils
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Büker gibt Erläuterungen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 (die Planzeichnung und der Text liegen dem Original der Niederschrift als Anlage 3 bei).

Die Hinweise zu den redaktionellen Änderungen der Begründung werden berücksichtigt.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.
     
  2. Das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplanes Nr. 88 wird auf das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB umgestellt.
     
  3. Soweit sich beantragte Bauvorhaben in die Festsetzungen des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 88 einfügen, kann für diese nach § 14 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu einer Ausnahme von der beschlossenen Veränderungssperre erteilt werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Planzeichnung (1790 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Text (776 KB)