Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl - Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und Umstellung auf das beschleunigte Verfahren (§ 13a BauGB)-
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Büker gibt Erläuterungen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 (die Planzeichnung und der Text liegen dem Original der Niederschrift als Anlage 3 bei).
Die Hinweise zu den redaktionellen Änderungen der Begründung werden berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
- Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.
- Das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplanes Nr. 88 wird auf das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB umgestellt.
- Soweit sich beantragte Bauvorhaben in die Festsetzungen des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 88 einfügen, kann für diese nach § 14 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu einer Ausnahme von der beschlossenen Veränderungssperre erteilt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Planzeichnung (1790 KB) | |||
2 | öffentlich | Text (776 KB) |