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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl - Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und Umstellung auf das beschleunigte Verfahren (§ 13a BauGB)-  

16. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 31.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: Großsporthalle
Ort: Rensefelder Weg 6, 23617 Stockelsdorf
V20/975/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl - Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und Umstellung auf das beschleunigte Verfahren (§ 13a BauGB)-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Büker, Nils
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Herr Rodewald stellt anhand einer Beamerpräsentation eine vorzunehmende marginale Änderung der hinteren Bebauungsgrenze um 50 cm vor. Hierzu ist eine modifizierte Änderung des Beschlussvorschlages erforderlich.

 

Herr Rodewald modifiziert den Beschlussvorschlag wie folgt:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes mit der in der Sitzung visualisierten Modifizierung der Planzeichnung (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.
     
  2. Das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplanes Nr. 88 wird auf das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB umgestellt.
     
  3. Soweit sich beantragte Bauvorhaben in die Festsetzungen des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 88 einfügen, kann für diese nach § 14 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu einer Ausnahme von der beschlossenen Veränderungssperre erteilt werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 25   Ablehnung: 0   Enthaltung: 1

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 29

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 26