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Auszug - Erlass einer Stellplatzsatzung  

25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 27.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:03 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Videokonferenz mit Live-Stream
Ort: Videokonferenz mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de - öffentlicher Übertragungsraum: Sitzungssaal, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf
Zusatz: Der Tagesordnungspunkt 7 wird nach Maßgabe der Beschlussfassung durch den Ausschuss voraussichtlich in der 26. Sitzung am 18.05.2021 beraten.
V21/138/BA Erlass einer Stellplatzsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Piechotta visualisiert und erläutert den überarbeiteten Entwurf der Stellplatzsatzung anhand einer Präsentation. Fragen werden von Frau Piechotta und Herrn Rodewald beantwortet.

Es wird diskutiert, die Härtefallregelung in § 3 Abs. 5 des Entwurfs der Stellplatzsatzung zu streichen, um keine weitere Ausnahmemöglichkeit zu schaffen. Herr Rodewald plädiert für die Aufnahme eines solchen Regulativs und schlägt vor, dies in der Sitzung der Gemeindevertretung abschließend zu beraten.

 

Des Weiteren regt Frau Borowski in Bezug zu den sonstigen Versammlungsstätten (4.1 der Anlage 1 zum Entwurf der Stellplatzsatzung) an, anstelle von Sitzplätzen ein anderes Kriterium zu wählen, da beispielsweise Schulaulen und Vortragssäle regelmäßig nicht fest bestuhlt seien. Frau Piechotta führt hierzu aus, dass es zu diesen sonstigen Versammlungsstätten ein Brandschutzkonzept gibt, welches eine maximale Personenzahl zulässt, woraus sich die Anzahl der Sitzplätze ableiten lässt. Darüber hinaus schlägt Frau Borowski die Unterscheidung zwischen Grund- und weiterführenden Schulen (7.2 der Anlage 1 zum Entwurf der Stellplatzsatzung) vor, da Grundschulkinder grundsätzlich weniger das Fahrrad nutzen, was eine Minderung der Stellplatzverpflichtung rechtfertigen würde. Zudem sollte die Präambel auf den aktuellen Stand der Landesbauordnung hin überprüft werden. Herr Rodewald schlägt vor, dass die vorgebrachten Anregungen des Gremiums seitens der Verwaltung nochmal geprüft werden und auf dieser Basis die Stellplatzsatzung ggfs. überarbeitet und dann der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Er formuliert folgenden 

 


Beschlussvorschlag:

Auf Basis des beigefügten Entwurfes des Satzungstextes und der Anregungen aus dem Ausschuss ist der Gemeindevertretung zur Sitzung am 17.05.2021 eine Stellplatzsatzung für die Gemeinde Stockelsdorf zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15