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Auszug - Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet der öffentlichen Grünfläche "nördlich der Max-Hamerich-Straße zwischen Haus Nr. 5a und 7 und südlich der Max-Hamerich-Straße zwischen Haus Nr. 4g und 10, nördlich des Roggenhorster Landgrabens (Hasenmoor)" - Aufstellungsbeschluss -  

28. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in Präsenz mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
Zusatz: Präsenzsitzung mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de
V21/195/BA Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet der öffentlichen Grünfläche "nördlich der Max-Hamerich-Straße zwischen Haus Nr. 5a und 7 und südlich der Max-Hamerich-Straße zwischen Haus Nr. 4g und 10, nördlich des Roggenhorster Landgrabens (Hasenmoor)" - Aufstellungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Das städtebauliche Konzept zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 wird von Herrn Rodewald visualisiert und erläutert. 


Beschlussvorschlag:

 

1. r das Gebiet der öffentlichen Grünfläche "nördlich der Max-Hamerich-Straße zwischen Haus Nr. 5a und 7 und südlich der Max-Hamerich-Straße zwischen Haus Nr. 4g und 10, nördlich des Roggenhorster Landgrabens (Hasenmoor)" wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnanlage und einer neuen Freiflächengestaltung zu sichern.

 

Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist § 13a BauGB anzuwenden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 14