Auszug - Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet der öffentlichen Grünfläche "nördlich der Max-Hamerich-Straße zwischen Haus Nr. 5a und 7 und südlich der Max-Hamerich-Straße zwischen Haus Nr. 4g und 10, nördlich des Roggenhorster Landgrabens (Hasenmoor)" - Aufstellungsbeschluss -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das städtebauliche Konzept zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 wird von Herrn Rodewald visualisiert und erläutert.
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet der öffentlichen Grünfläche "nördlich der Max-Hamerich-Straße zwischen Haus Nr. 5a und 7 und südlich der Max-Hamerich-Straße zwischen Haus Nr. 4g und 10, nördlich des Roggenhorster Landgrabens (Hasenmoor)" wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnanlage und einer neuen Freiflächengestaltung zu sichern.
Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist § 13a BauGB anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 14