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Auszug - Anlagerichtlinie für die Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf Schenkung   

65. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kuratoriums der Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf Schenkung in Präsenz mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de
TOP: Ö 7
Gremium: Kuratorium der Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf Schenkung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 24.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:01 - 19:23 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V21/204/HA Anlagerichtlinie für die Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf Schenkung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Gall-Gratze:

„Wir haben da sehr viel Arbeit reingesteckt und haben eine vorbereitete Sitzung gemacht. Wir hatten die Unterstützung von einem Herrn Schumacher aus der Sparkassen Stiftung und ich bedanke mich hier in aller Form bei Herrn Scheel, der enorme Arbeitsstunden in die Erstellung einer Anlagerichtlinie gesteckt hat. Was ich auch sehr schön finde ist, dass die Nachhaltigkeitskriterien, die seit einiger Zeit ja gelten, nochmal in der neuesten Version eingefügt sind. Die Nachhaltigkeitskriterien sind eine wunderbare Arbeitsgrundlage für alle Ausschüsse und alle Entscheidungsgremien, die wir hier haben. Da sie ja für uns als Klimagemeinde vorbildlich gelten. Also ich würde nochmal darum bitten, dass sich alle nochmal in die Thematik hineinversetzen. Das wäre wichtig für Stockelsdorf als Klimagemeinde.

 

Zu der Anlagerichtlinie haben wir in einer Arbeitsgruppe drei Mal zusammengesessen. Wir haben Protokolle erstellt. Die Stiftung hat bisher das Geld sehr einfach angelegt. Schwerpunkt war das Festgeld. Das Ganze wird jetzt komplizierter, weil die Stiftungen generell zu wenig Gewinne erzielen, um ihren Zweck zu erfüllen. Wenn eine Stiftung ihren Zweck nicht erfüllt, darf sie nicht mehr bestehen bleiben. Darum wurde uns von Herrn Schumacher von der Sparkassen Stiftung zu einer Anlagerichtlinie geraten. In dieser wird definiert, wie der Stiftungsvorstand, in Person die Bürgermeisterin, das Geld anzulegen hat. Die Vorschläge, wie das Geld risikoreicher mit mehr Rendite angelegt werden kann, sind in den Anlagerichtlinien sehr detailliert enthalten. Man lässt der Bürgermeisterin keine freie Hand damit. Ich glaube, dass begrüßt sie auch, dass sie da einen Handlungsrahmen hat. Nun hat die SPD diesen Antrag vertagen wollen und ich frage mich, ob wir nicht diese Fragen hier klären können.“

 

Frau Holthusen:

„Wir haben uns am 09.08. hier getroffen und sehr viel über Geldanlagemöglichkeiten und deren Risikobewertung gelernt. Herr Scheel, wir wissen die Arbeit, die Sie investiert haben sehr wohl zu schätzen und zu würdigen. In zwei Fraktionssitzungen haben wir uns intensiv mit den Geldanlagemöglichkeiten und dem Stiftungsrecht im allgemeinem und der Satzung der Hilgendorf Stiftung auseinandergesetzt. Und dabei ist uns einiges aufgefallen. Punkt 1: der Entwurf für die Anlagerichtlinie stammt vom Stiftungsexperten Herrn Schumacher und ist somit sicherlich mit dem Stiftungsgesetz konform. Wegen der Geldanlage bei den Gemeindewerken gibt es auf der Seite 2 in den Anlagerichtlinien den Punkt B unter Anlagenklassen und Punkt A Finanzanlagen ich zitiere: Des Weiteren zählen wir hierzu Darlehen und Körperschaften, wenn diese Darlehen wirkungsorientiert sind und mittelbar und unmittelbar mit der Zweckerfüllung der Stiftung in Einklang stehen können. Danach dürfen wir den Gemeindewerken kein Darlehen einräumen, weil die Gemeindewerke in Glasfasernetze und nicht in Schulen und Kitas investieren wollen. Bei dem Festgeld, was wir bisher bei Banken angelegt haben, war auch nie ein Stiftungszweck erfüllt worden. Wir haben nie kontrolliert, was die Banken mit unserem Geld gemacht haben. Es sollte unserer Meinung nach geklärt werden, ob dieser Passus gestrichen werden kann. Nach unseren Informationen ist eine Anlagerichtlinie nicht zwingend vorgeschrieben und kann demnach auch abgeändert werden. Auf Seite 7 der Anlagerichtlinie sind Platzhalter eingetragen, die wir jetzt allerdings durch die konkreten Zahlen, den wir unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt abgestimmt haben, ersetzen können. Der auf Seite 9 angesprochene Anlageausschuss wurde bisher gar nicht diskutiert. Wie wird der Ausschuss besetzt, falls wir überhaupt einen brauchen? Sollen Externe hinzugezogen werden? Anzahl der Mitglieder? Da ist auch ein ganz großer Klärungsbedarf. Und was uns vor allem aufgestoßen ist, haben wir als erstes Mal auch die Satzung selber konkret durchgelesen. Also unserer Meinung nach muss auch dringend die Satzung überarbeitet werden. In § 2 Zweck der Jugendstiftung wird von Förderung der Jugendarbeit, Jugendveranstaltung, usw. gesprochen. Jugend, immer Jugend. Jugendliche sind aber per Definition nach dem BGB zwischen 14 und 17 Jahre alt, also keine Kindergartenkinder, keine Grundschulkinder und auch keine Förderschulkinder. Wir hätten also all diese Kinder gar nicht fördern dürfen. Da besteht dringend Handlungsbedarf. Die geänderte aktualisierte Satzung der Stiftung sollte als Gesamtpaket mit den Anlagerichtlinien als Anhang zusammen verabschiedet werden. Aus all diesen Gründen ist es unserer Meinung gar nicht möglich diesen Tagesordnungspunkt heute zu verabschieden. Die SPD Fraktion beantragt deshalb die Verschiebung dieses Tagesordnungspunktes auf die nächste Sitzung. Ich bedanke mich.“

 

Frau Gall-Gratze:

„Ja, danke für diese sachlichen Begründungen. Ich glaube, dass sich einige davon leicht klären lassen. Frau Samtleben, bitte.“

 

Frau Samtleben:

„Gut, also zum ersten Punkt: Ein Darlehen an die Gemeindewerke wurde zwar thematisiert, war aber in dem Anlageausschuss gar nichtunsere erste Wahl. Wir haben tatsächlich über ein Darlehen an die Gemeinde gesprochen, für den Bau eines kommunalen Kindergartens.“

 

Frau Holthusen:

„Geht ja nicht. Sind ja Minuszinsen.“

 

Frau Samtleben:

„Nein, das ist umstritten. Das geht schon. Also wenn wir ein Darlehen aufnehmen würden, würden wir keine Minuszinsen zahlen, wir würden zwar auch keine richtigen Zinsgewinne erzielen, sondern wir würden für einen guten Zweck Geld anlegen. Herr Scheel, wir hatten mal mit Herrn Schumacher über mögliche Verzinsung gesprochen. Herr Amm von der SPD Fraktion war ja auch dabei und hätte darüber berichten können. Der Höhe nach, etwas höher als ein übliches Darlehen. Das heißt ein Bankdarlehen bei einer Gemeinde wäre möglich und vertretbar wegen des besonderen Stiftungszwecks. An die Gemeindewerke haben wir, während der Diskussion, gar nicht gedacht. Da gab es mal eine Idee, vor einem halben Jahr ungefähr, ob sich die Stiftung daran beteiligt. Das war damals eigentlich eher von den Gemeindewerken abgelehnt worden und wäre auch mit dem Stiftungszweck auch nicht kompatibel. Ich glaube, das können wir damit ausschließen. In unseren Vortreffen haben wir solch ein Darlehen immer in der Zukunft gesehen, wenn wir das Sparkassen Tagesgeld ablösen. Und wir haben eigentlich an den Bau eines kommunalen Kindergartens gedacht. Wir bekommen ja auch von der Stiftung ein hohes Darlehen in Höhe von, ich glaube, 100.000€. Also ungefähr ein Viertel der Anlagesumme würde so ein Darlehen ausmachen, aber eben nicht an die Gemeindewerke. Ich weiß nicht, ob Sie in ihren Fraktionstreffen daran gedacht haben, aber in den Vorbesprechungen waren die Gemeindewerke überhaupt kein Thema mehr, sondern dort ging es um die Gemeinde Stockelsdorf als Darlehensnehmer und mit dem Kindergarten ist der Stiftungszweck auch erfüllt. Wir definieren den Begriff Jugendliche nach der Abgabenordnung, nicht nach dem BGB, das steht auch so in der Satzung. Denn nach § 52 Abs. 2 AO sind Jugendliche alle Personen bis 27, also nicht eingeschränkt, sondern von 0 bis 27. Das geht aus § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung ganz klar hervor, der sich mit Jugend- und Altenhilfe befasst, also das ist wirklich sehr sehr weit gefasst. Was wir für die nächste Änderung der Satzung vorhaben, ist das Thema Bildung und Erziehung mit aufzunehmen. So wie die Satzung derzeit gefasst ist, die sich ja nur auf § 52 Abs. 2 AO und nicht auf die 21 Nummern da drunter bezieht, ist es auch nicht zwingend erforderlich. Wir haben ja auch 16 Jahren so gehandelt. Aber man kann dies gut ändern. Also ist die Satzungsänderung für den Stiftungszweck nicht zwingend erforderlich und auch in Bezug auf eine Anlagerichtlinie ist sie nicht erforderlich. Und die Anlagerichtlinie wird zusätzlich zur Satzung als weiteres Instrument mit beschlossen und in dieser Anlagerichtlinie kann man dann über einen Anlagebeirat sprechen. Wir haben in den Vorbesprechungen gesagt, der soll möglichst klein sein. Es geht da drum Experten in diesen Beirat mitaufzunehmen, die mich dann als Stiftungsvorstand unterstützt. Es geht auch gar nicht darum großartig abzustimmen, sondern Wissenstransfer zu erzielen. Das war die Idee des Anlagebeirats. Gab es noch eine Frage?“

 

Frau Gall-Gratze:

„Die Sache mit den Platzhaltern hat sich ja auch erledigt. Die können wir ja jetzt einfach austauschen. Das war ja erst jetzt im Nachhinein machbar.“

 

Frau Samtleben:

„Ja, genau.“

 

Frau Gall-Gratze:

„Wären damit die Probleme geklärt?“

 

Herr Scheel:

„Nein, noch nicht ganz. Ich würde die Satzungsänderung und die Anlagerichtlinie voneinander trennen. Die Satzungsänderung kann aufgrund von Gesprächen wahrscheinlich ein bisschen länger dauern, während die Anlagerichtlinie eine reine Anzeige ist. Wenn da nach 4 Wochen nichts von der Stiftungsaufsicht kommt, dann ist das so. Das meinte auch Herr Schumacher so. Das nur einmal als Ergänzung. Und an sich würde ich sagen, dass das keine unmöglichen Sachen sind. Die sind alle machbar.“

 

Frau Gall-Gratze:

„Ich finde vor allem die Trennung der Satzungsänderung und der Anlagerichtlinie sehr wichtig. Und was wir noch gar nicht besprochen haben: Frau Samtleben als Vorstand wird ja ermächtigt Geld anzulegen, aber Sie ist dazu verpflichtet uns einen Bericht abzugeben. Wir als Kuratorium können auch bestimmen, wie oft dieser Bericht durchgeführt werden soll. Und diese Anlagerichtlinie gewährt unseren Nachfolgern vielleicht nach 2023 eine einfachere Handhabung dieses sehr schwierigen Themas. Das fanden wir auch sehr wichtig.“

 

Herr Amm:

„Wenn gesagt wird, dass wir den Gemeindewerken kein Darlehen geben dürfen, weil das dem Stiftungszweck nicht entspricht, dann entspricht nichts dem Stiftungszweck. Ob ich einer Bank Geld gebe oder ob ich einem Fond Geld gebe. Wo hat das irgendwas mit Jugend zu tun? Im Normalfall müsste man diesen Punkt rausnehmen. Wenn wir sagen wir geben das Geld irgendeinem Fond, da kann ich so oft sagen, wie ich will ihr dürft nur dies und das damit machen. Wenn die das nicht machen, machen die das eben nicht. Demnach ist der Spruch, das dürfen wir nicht, weil das nicht dem Stiftungszweck entspricht, absurd. Denn kann ich maximal sagen, wir bauen eine Kita.“

 

Frau Samtleben:

„Ich verstehe die Problematik überhaupt nicht. Wir sind ja nicht hier, um den Gemeindewerken unbedingt ein Darlehen zu geben. Was ich noch zu der Satzungsänderung sagen wollte: In der Satzung ist ja überhaupt nicht definiert, wie wir das Geld anlegen. Warum sollen wir denn jetzt auf biegen und brechen versuchen, den Gemeindewerken ein Darlehen zu geben. Dass es nicht die einfachste Lösung ist, dass Geld mit der Anlagerichtlinie anzulegen, ist uns glaub ich allen bewusst, aber es ist eben die Frage, ob wir unserer Jugend und den Kindern letztlich die Hilgendorf Schenkung so erhalten wollen. Darum geht es ja hier, denn wenn wir keine ordentlichen Erträge mehr erzielen, können wir den Stiftungszweck eben nicht mehr erfüllen.“

 

Herr Amm:

„Nicht, dass der Eindruck entsteht, wir hätten etwas gegen die Stiftung. Auch wir wollen natürlich die Stiftung erhalten. Aber vielleicht wäre es besser noch einen Termin mit Herrn Schumacher zu machen um die offenen Punkte zu klären. Was mich ein bisschen verwirrt hatte bei Ihrem Vortrag, Herr Scheel, war diese lange Liste an Anlagemöglichkeiten. Wir haben uns aus Spaß andere Anlagerichtlinien angeschaut und die kommen mit ein paar Zeilen aus. Bei uns kommt doch sowieso nur 1 und 2 in Betracht.

 

Frau Gall-Gratze:

„Ich bin etwas irritiert. Ich dachte wir hätten die Fragen der SPD Fraktion ausführlich beantwortet. Diese kurzen Anlagerichtlinien mögen vielleicht aber auch an der Form der Stiftung liegen, denn wir haben hier eine hauptamtliche Bürgermeisterin, die hier ganz andere Dinge zu tun hat und das sind ja alles nur Vorschläge. Die Vorschläge, die Herrn Schumacher gemacht hat, waren 16 Seiten. Dieser Mann hat Fachwissen in allererster Güte und wenn wir dem nicht vertrauen können, wem dann? Ich bin sehr froh diese Stiftung zu haben. Also warum hängt es bei der SPD an so Kleinigkeiten.“

 

Frau Samtleben:

„Sie haben das meiste ja schon gesagt. Ich wundere mich auch. Herr Schumacher würde die Fragen nicht anders als ich beantworten und ich dachte wir hätten alles geklärt. Da frage ich mich, warum wir noch eine weitere Sitzung brauchen.“

 

Frau Gall-Gratze:

„Herr Scheel möchte noch was sagen. Vielleicht brauchen wir auch eine Sitzungsunterbrechung.“

 

Herr Scheel:

„Es kam ein Punkt dazu. Warum so eine lange Liste? Wir haben auch andere gesehen, die waren wesentlich kürzer. Beim Bund zum Beispiel sitzen da Experten, die machen den ganzen Tag nichts anderes oder die beschäftigen einen externen Vermögensberater und haben keine kleine Kuratoriumssitzung. Natürlich erschlägt diese Liste ein bisschen, aber so sind wir vorbereitet.“

 

Frau Gall-Gratze:

„Ja, danke Herr Scheel, Herr Hinzmann möchte noch was sagen.“

 

Herr Hinzmann:

„Vielen Dank erstmal an Herrn Scheel für seine Mühen. Ich kann hier tatsächlich beide Seiten verstehen, aber ich glaube es ist in der Hinsicht eine gute Idee vielleicht 10 Minuten zu unterbrechen und offene Fragen zu klären.“

 

Frau Gall-Gratze:

„Antrag auf Unterbrechen. Wer ist dafür? Einstimmig. 10 Minuten unterbrechen.“

 

Die Sitzung wurde von 19:10 Uhr bis 19:17 Uhr unterbrochen.

 

Frau Gall-Gratze:

„So wir setzen diese Sitzung fort und Helga Holthusen hat eine Wortmeldung, bitte.“

 

Frau Holthusen:

„Ich danke euch für eure Geduld. Wir konnten alle Fragen klären und würden dem Ganzen zustimmen.“

 

Frau Gall-Gratze:

„Sehr schön. Wer stimmt der Anlagerichtlinie zu? Wunderbar, das ist einstimmig.“


Beschlussvorschlag:

 

Die Anlagerichtlinie für die Jugendstiftung Stockelsdorf Hilgendorf Schenkung wird

beschlossen. 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15