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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 für das Gebiet in der Ortslage Krumbeck, südlich und nordwestlich der Fichtenstraße (K 37), südöstlich des Reinsbeker Weges und nordöstlich landwirtschaftlich genutzter Flächen - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -  

29. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in Präsenz mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:01 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
Zusatz: Präsenzsitzung mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de
V21/216/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 für das Gebiet in der Ortslage Krumbeck, südlich und nordwestlich der Fichtenstraße (K 37), südöstlich des Reinsbeker Weges und nordöstlich landwirtschaftlich genutzter Flächen - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Piechotta, Meike
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: siehe Anlage 1
    Eine endgültige Abwägung der Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
     
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 87 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
     

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 87 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen.
    In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a und § 13 b BauGB) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.

 

  1. Die 25. Änderung als Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 14