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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl - Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -  

30. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in Präsenz mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 19.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
Zusatz: Präsenzsitzung mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de
V21/194/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl - Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Büker, Nils
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr van der Poel erläutert sowie visualisiert die Haushaltsansätze für den Bereich Klimaschutz anhand einer Präsentation (Anlage 3). Anschließend beantwortet er hierzu aufkommende Fragen. Es wird einstimmig beschlossen, dass die Haushaltsmittelr die aufgeführten Klimaschutzmaßnahmen unter der Bedingung zur Verfügung gestellt werden, dass die in der Sitzung benannten Fördermittel eingeworben werden.  


Beschlussvorschlag:

 

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet dwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / süstlich der Straße Lilienkuhl und die Begründung dazu sind nach § 4a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig durchzuführen.

 

Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme ist nach § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB auf 2 Wochen zu verkürzen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu informieren.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15