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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet nördlich der Dissauer Dorfstraße, östlich der Dissauer Dorfstraße, südlich des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 62 sowie des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 64 und 64a und westlich landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie der Grundstücke Dissauer Dorfstraße 50 und 52 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -  

33. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:38 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses und Live-Stream auf www.stockelsdorf.de
Ort: Sitzungssaal des Rathauses und Live-Stream auf www.stockelsdorf.de
Zusatz: Achtung! Die Sitzung findet unter Anwendung der 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) statt. Für alle an der Sitzung teilnehmenden Personen (Ausschussmitglieder, Stellvertreter:innen, Einwohner:innen, Besucher:innen und Gäste) wird eine Testmöglichkeit vor Ort angeboten.
V22/312/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet nördlich der Dissauer Dorfstraße, östlich der Dissauer Dorfstraße, südlich des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 62 sowie des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 64 und 64a und westlich landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie der Grundstücke Dissauer Dorfstraße 50 und 52 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Piechotta, Meike
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
    siehe Anlage 1
    Eine endgültige Abwägung der Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
     
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
     
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen.
    In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a BauGB) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15