Auszug - Umgang mit Eilanträgen
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Wortprotokoll |
BM Samtleben leitet den Tagesordnungspunkt ein und teilt weiter mit, dass zum Tagesordnungspunkt kein Beschlussvorschlag in der Vorlage hinterlegt wurde, da es sich hierbei um eine grundsätzliche Rechtsdarstellung handelt.
BM Samtleben erläutert die Vorgehensweise gemäß des Paragraphen 34, Abs. 4 der Gemeindeordnung.
Mit Einhaltung der Ladungsfrist erhalten die politischen Vertreter:innen Zeit, um sich auf die jeweilige anstehende Tagesordnung vorzubereiten.
Weiter ist das Thema der Öffentlichkeit ein wichtiger Aspekt. Unter Umständen werden aufgrund der Dringlichkeit Themen ggf. als Tischvorlage auf die Tagesordnung gesetzt und entsprechend behandelt. Die Maßstäbe, die bei den objektiven Kriterien festgelegt werden, müssen als hohe Maßstäbe angesetzt werden.
Die Dringlichkeit ist gegeben, wenn durch eine spätere Beschlussfassung wesentliche Nachteile für die Gemeinde Stockelsdorf erwartet werden. Das wäre in der Regel ein finanzieller Schaden, der entstünde.
In Zukunft werden Anträge, die als eilbedürftig betrachtet werden, deutlich strenger bewertet werden.
Der Bericht wird vom Hauptausschuss zur Kenntnis genommen.