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Auszug - Genehmigung von Dienstreisen der Bürgermeisterin in das europäische Ausland  

31. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:44 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
Zusatz: Achtung! Die Sitzung findet unter Anwendung der 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) statt. Für alle an der Sitzung teilnehmenden Personen (Gemeindevertreter:innen, Einwohner:innen, Besucher:innen und Gäste) wird eine Testmöglichkeit vor Ort angeboten.
V22/393/HA Genehmigung von Dienstreisen der Bürgermeisterin in das europäische Ausland
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GV Herr Labeit verweist auf die Zitierung des Bundereisekostengesetzes und teilt mit, das die Anforderungen stringent sind.

Weiter teilt GV Herr Labeit im Namen der SPD Fraktion mit, das eine Zustimmung erfolgen werden wird.

Es wird gebeten, anstehende Dienstreisen im zuständigen Hauptausschuss unter dem Tagesordnungspunkt Angelegenheiten der Bürgermeisterin mitzuteilen. Sollten sich die Terminierungen des Hauptausschusses mit anstehenden Dienstreisen überschneiden, wird um entsprechende nachträgliche Mitteilung der getätigten Dienstreise (n) gebeten.

 

GV Herr Werner teilt mit, sollte die Bürgermeisterin mit einer Delegation aus der Gemeindevertretung heraus nach Le-Portel oder nach Okonek fahren, handelt es sich um eine Dienstreise. Diese werden dann in der Regel auch entsprechend der gefahrenen Kilometer erstattet. Hier gilt es dann auch als Dienstreise für die Gemeindevertreter:innen. Sollte der Bürgermeisterin oder einem Mitglied der Gemeindevertretung im Rahmen einer solchen Dienstreise ein Unfall passieren, dann handelt es sich um einen Dienstunfall, bei dem dann somit auch ein entsprechender Unfallschutz besteht.

 

Frau Dankert teilt zur Klarstellung mit, dass es sich hierbei um eine zusätzliche Ergänzung zum damalig gefassten Beschluss handelt.

 

 


Beschlussvorschlag:

r Dienstreisen der hauptamtlichen Bürgermeisterin in das europäische Ausland wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine generelle Genehmigung erteilt.

 

Sofern die Dauer pro Reise einen Umfang von drei Kalendertagen überschreitet, ist eine Einzelgenehmigung einzuholen.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 29

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 25