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Auszug - Antrag der Feuerwehren der Gemeinde Stockelsdorf auf die grundsätzliche Möglichkeit, zwei oder mehrere Stellvertretungen des Gemeindewehrführers und/ oder jeweiligen Ortswehrführers zu wählen und einzusetzen  

36. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 13.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V23/523/OA Antrag der Feuerwehren der Gemeinde Stockelsdorf auf die grundsätzliche Möglichkeit, zwei oder mehrere Stellvertretungen des Gemeindewehrführers und/ oder jeweiligen Ortswehrführers zu wählen und einzusetzen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:10.00 - Az. 130.12
Federführend:Ordnungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GV Herr Andermann regt an, dass hinsichtlich der Formulierung „mehrere“ steht, was unglücklich sei. Es sollte eine Begrenzung auf max. 2 hinsichtlich der Stellvertretung vorgenommen werden.

 

Der Vorsitzende BV Beckmann lässt über den Änderungsantrag „Begrenzung auf 2“ abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 5   Ablehnung: 20   Enthaltung: 1

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 29

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 26

 


Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Feuerwehren der Gemeinde Stockelsdorf auf die grundsätzliche Möglichkeit der Wahl und Einsetzung von zwei oder mehrere Stellvertretungen des Gemeindewehrführers und/ oder des jeweiligen Ortswehrführers und dafür die Satzungen im Einzelfall entsprechend zu ändern, wird zugestimmt.

Im Falle einer Wahl und Einsetzung von mehreren Stellvertretungen wird der Höchstsatz der Aufwandsentschädigungen auf den Betrag, der maximal an eine Stellvertretung entrichtet werden kann, begrenzt und dann auf die einzelnen Stellvertretungen aufgeteilt.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 29

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 26