Auszug - Antrag der Feuerwehren der Gemeinde Stockelsdorf auf die grundsätzliche Möglichkeit, zwei oder mehrere Stellvertretungen des Gemeindewehrführers und/ oder jeweiligen Ortswehrführers zu wählen und einzusetzen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
GV Herr Andermann regt an, dass hinsichtlich der Formulierung „mehrere“ steht, was unglücklich sei. Es sollte eine Begrenzung auf max. 2 hinsichtlich der Stellvertretung vorgenommen werden.
Der Vorsitzende BV Beckmann lässt über den Änderungsantrag „Begrenzung auf 2“ abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5 Ablehnung: 20 Enthaltung: 1
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 29
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 26
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Feuerwehren der Gemeinde Stockelsdorf auf die grundsätzliche Möglichkeit der Wahl und Einsetzung von zwei oder mehrere Stellvertretungen des Gemeindewehrführers und/ oder des jeweiligen Ortswehrführers und dafür die Satzungen im Einzelfall entsprechend zu ändern, wird zugestimmt.
Im Falle einer Wahl und Einsetzung von mehreren Stellvertretungen wird der Höchstsatz der Aufwandsentschädigungen auf den Betrag, der maximal an eine Stellvertretung entrichtet werden kann, begrenzt und dann auf die einzelnen Stellvertretungen aufgeteilt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 29
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 26