Auszug - Aufstellung der Klarstellungssatzung für die Ortschaft Pohnsdorf -Satzungsbeschluss-
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussvorschlag:
„Der
Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt
1. Über die eingegangenen Eingaben der Träger öffentlicher
Belange wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die
Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine
Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 des Baugesetzbuches
beschließt die Gemeindevertretung die Klarstellungssatzung (liegt dem Original
der Niederschrift als Anlage 7 bei) für die Ortschaft Pohnsdorf,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den
Satzungsbeschluss zur Klarstellungssatzung für die Ortschaft Pohnsdorf nach §
10 Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo
der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig