Auszug - Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206) -Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden-
|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt
„1. Das Aufstellungsverfahren
zum Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet
zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206),
ist auf der Grundlage des Baugesetzbuches vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 fortzusetzen. Bei der Aufstellung dieses
B-Planes ist § 13 a Baugesetzbuch anzuwenden.
2. Über die während der Beteiligung der Behörden
eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 28, 2. Änderung (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 5
bei) "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße,
Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206) und die Begründung dazu werden in der vorliegenden
Fassung beschlossen.
4. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2.
Änderung und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu
benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz
2, 2. Halbsatz nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt
bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes ein
Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können. Ebenfalls ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass bei
der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a
Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
angewendet wird.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig