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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206) -Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden-  

1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V08/930/BA Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206)
-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt

 

„1. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206), ist auf der Grundlage des Baugesetzbuches vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 fortzusetzen. Bei der Aufstellung dieses B-Planes ist § 13 a Baugesetzbuch anzuwenden.

 

2. Über die während der Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2. Änderung (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 5 bei) "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206) und die  Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

4. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2. Änderung und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ebenfalls ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig