Auszug - Aufstellung der Klarstellungssatzung für die Ortschaft Pohnsdorf -Satzungsbeschluss-
|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
„Die
Gemeindevertretung beschließt:
1. Über die eingegangenen Eingaben der Träger öffentlicher
Belange wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben,
sowie
die Träger
öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem
Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 des Baugesetzbuches
beschließt die Gemeindevertretung
die
Klarstellungssatzung für die Ortschaft Pohnsdorf, bestehend aus der
Planzeichnung
(Teil A) und
dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den
Satzungsbeschluss zur Klarstellungssatzung für die
Ortschaft
Pohnsdorf nach § 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung
ist anzugeben, wo
der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und
über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Der Satzung bestehend aus der
Planzeichnung ( Teil A) und dem Test (Teil B) ist dem
Original der Niederschrift als Anlage 3
beigefügt. Sie wird Bestandteil des Beschlusses.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig