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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206) -Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden-  

2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.07.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf
V08/930/BA Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206)
-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Gemeindevertretung beschließt:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

„1. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das

     Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206),

     ist auf der Grundlage des Baugesetzbuches vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Artikel 1

     des Gesetzes vom 21.12.2006 fortzusetzen. Bei der Aufstellung dieses B-Planes ist § 13 a

     Baugesetzbuch anzuwenden.

 

 2. Über die während der Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie

     folgt entschieden:

s. Anlage 1

 

 3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet

     zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206) und

     die  Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 4. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2. Änderung und die Begründung

     dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die

     Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass

     gem. § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen

     unberücksichtigt bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten

     Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist,

     soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen

     der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht

     werden können. Ebenfalls ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass bei der Aufstellung

     dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne

     Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.

 

      Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 28, 2. Änderung einschließlich der Begründung ist

      dem Original der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt. Er wird Bestandteil  des  Beschlusses.“

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Abstimmungsergebnis: Einstimmig