Auszug - Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206) -Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden-
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die
Gemeindevertretung beschließt:
„1. Das Aufstellungsverfahren
zum Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das
Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger
Straße (B 206),
ist auf der Grundlage des Baugesetzbuches vom 23.09.2004, zuletzt geändert
durch Artikel 1
des Gesetzes vom 21.12.2006 fortzusetzen. Bei der Aufstellung dieses
B-Planes ist § 13 a
Baugesetzbuch anzuwenden.
2. Über die während
der Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie
folgt
entschieden:
s. Anlage 1
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2.
Änderung "Skateranlage" für das Gebiet
zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B
206) und
die Begründung dazu werden in der
vorliegenden Fassung beschlossen.
4. Der vorgenannte
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2. Änderung und die Begründung
dazu sind nach §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die
Auslegung
entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass
gem. § 3 Abs. 2
Satz 2, 2. Halbsatz nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
unberücksichtigt
bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten
Bebauungsplanes
ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist,
soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Auslegung
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Ebenfalls ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass bei der Aufstellung
dieses
Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne
Durchführung der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 28, 2.
Änderung einschließlich der Begründung ist
dem Original der
Niederschrift als Anlage 4 beigefügt. Er wird Bestandteil des
Beschlusses.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig