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Auszug - Entschädigungsregelung für die Teilnahme an Sitzungen von Trägerausschüssen und Beiräten  

8.Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:31 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf
V09/131/HA Entschädigungsregelung für die Teilnahme an Sitzungen von Trägerausschüssen und Beiräten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kerbstadt, Axel
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr BV Werner stellt um 17

Herr BV Werner stellt um 17.10 Uhr die Nichtöffentlichkeit her.

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:

 

„ Die Teilnahme der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden des

  Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur an den Sitzungen der

  Trägerausschüsse „ATSV-Sporthalle“ und „Feste Grundschulzeiten“, des Beirates der Offenen

  Ganztagsschule und vergleichbarer Gremien gilt als Entsendung durch die

  Gemeindevertretung im Sinne des § 13 Abs. 5 Satz 1 der Hauptsatzung.

  Diese Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft.“

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Abstimmungsergebnis: Einstimmig