Auszug - Entschädigungsregelung für die Teilnahme an Sitzungen von Trägerausschüssen und Beiräten
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr BV Werner stellt um 17.10 Uhr die Nichtöffentlichkeit her.
Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:
„ Die Teilnahme der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden des
Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur an den Sitzungen der
Trägerausschüsse „ATSV-Sporthalle“ und „Feste Grundschulzeiten“, des Beirates der Offenen
Ganztagsschule und vergleichbarer Gremien gilt als Entsendung durch die
Gemeindevertretung im Sinne des § 13 Abs. 5 Satz 1 der Hauptsatzung.
Diese Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig