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Auszug - Eignungsflächen für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf  

6. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 08.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:58 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V09/160/BA Eignungsflächen für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hansen verlässt vor Abstimmung um 19:00 Uhr den Sitzungsraum

Herr Rodewald erläutert zum Thema Windkraft, dass im derzeit gültigen Regionalplan keine Eignungsflächen auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf ausgewiesen sind. Dies ist jedoch im Rahmen der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes durch die Gemeinde Stockelsdorf thematisiert worden. Aufgrund dessen hat der Kreis Ostholstein Ermittlungen zur Ausweisung von Windenergieflächen angestellt und die Gemeinde aufgefordert, zu den potentiellen Flächen eine Stellungnahme abzugeben. Ergänzend wird mitgeteilt, dass in der Dorfvorsteherdienstversammlung am 28.05.2009 die Eignungsflächen vorgestellt wurden.

 

Herr Hillebrecht vom Kreis Ostholstein erläutert den Anlass und Inhalt der Planung. Dazu wurde ein Kreiskonzept unter Berücksichtigung von Ausschlussflächen (u. a. Vogelschutzgebiete, Schwerpunkträume für den Tourismus und Erholung, Naturparks, Siedlungsbereiche usw.) erarbeitet und den Gemeinden zur Stellungnahmen vorgelegt. Der Kreis Ostholstein wird am 18.06.2009 in den Ausschüssen über die durch die Gemeinden vorgeschlagenen Windenergieflächen beraten und das Ergebnis der Landesplanungsbehörde mitteilen. Inhalte werden dann in einem Entwurf für die Teilfortschreibung des Regionalplanes übernommen und den Kreisen und Gemeinden wieder zur Stellungnahme vorgelegt. Das Land beabsichtigt im Januar 2010 in das Beteiligungsverfahren (ca. 4-6 Monate Frist) zu gehen. Danach werden die Regionalpläne durch das Kabinett des Landes festgestellt. Erst dann können auf den betroffenen Flächen Windenergieanlagen auf der Grundlage des § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch als privilegierte Vorhaben errichtet werden, es sei denn, die Gemeinden wollen durch die Bauleitplanung diese Eignungsflächen reglementieren.

 

Herr Möller stellt die durch den Kreis vorgeschlagenen 10 Eignungsflächen vor und erläutert die Flächen, die für die Gemeinde aufgrund der Ausschluss- und Bewertungskriterien ( Belange der Flugsicherung , Abstandsreglungen zu den Siedlungsflächen, Ökoflächen, usw.) geeignet sind. Danach wurden folgende Flächen ausgewählt:

Fläche Nr. 1 „südlich Cashagen“, mit Einschränkungen die Flächen Nr. 2 „nördlich Eckhorst“ sowie Nr. 5 „östlich Dissau“.

 

Aufgrund der Anregung des Herrn Neu zur Fläche 2 soll eine Reduzierung des Schutzabstandes von 500 m auf 300 m vorgenommen werden. Der Ausschuss ist damit einverstanden.

 

Herr Hansen verlässt vor Abstimmung um 19:00 Uhr den Sitzungsraum.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

„Die Gemeinde Stockelsdorf priorisiert bei der Planung von Windenergieanlagen die Fläche Nr. 1 „südlich Cashagen“ und mit im weiteren Verfahren zu überprüfenden Einschränkungen die Flächen Nr. 2 „nördlich Eckhorst“ sowie Nr. 5 „östlich Dissau“.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der durchgeführten und im Ausschuss beratenen Untersuchung eine entsprechende Stellungnahme für das Kreiskonzept abzugeben.“

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig