Auszug - Förderung von Kindern in Tagespflege
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
GV Beckmann erläutert weitere Einzelheiten zur Vorlage.
Beschlussvorschlag:
Bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinien des Kreises gewährt die Gemeinde Stockelsdorf ab 01.10.2009 ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes analog zu § 25a KiTaG einen einkommensunabhängigen Ausgleich von 1,70 Euro für maximal 25 Betreuungsstunden wöchentlich, sofern Berufstätigkeit beider Elternteile oder des alleinerziehenden Elternteils nachgewiesen wird und der Kreis eine Bezuschussung abgelehnt hat.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig