Auszug - Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über den Erlass der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 67 für das Gebiet südöstlich der Lohstraße, westlich des Wanderweges (zwischen Lohstraße und Landgraben) und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 64 (Straße "An der Lohe")
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf Anfrage teilt Herr Rodewald mit, dass der Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bebauungsplanaufstellung aus rechtlicher Sicht empfohlen wird.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
„ 1. Zur Aufstellung des B-Planes Nr. 67 für das Gebiet südöstlich der Lohstraße, westlich des Wanderweges (zwischen Lohstraße und Landgraben) und nordwestlich des B-Planes Nr. 64 (Straße „An der Lohe“) wird zur Sicherung dieser Planung der beigefügt Entwurf ( s. Anlage 2) über die Veränderungssperre als Satzung der Gemeinde Stockelsdorf beschlossen.
2. Die o. a. Satzung ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig