Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 6. Änderung "Ortszentrum", Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich des Rathausmarktes, südwestlich der Sparkasse Holstein sowie südwestlich und nordwestlich des Ärztehauses -Aufstellungsbeschluss-
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Rodewald erläutert auf Anfrage, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes u. a. das städtebauliche Ziel sein wird, die unmittelbar angrenzende vorhandene Bauflucht mit aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
„1. Für den „Ortsmittelpunkt“, Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich des Rathausmarktes, südwestlich der Sparkasse Holstein sowie südwestlich und nordwestlich des Ärztehauses, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 –Neuaufstellung-, 6. Änderung zum Zwecke der städtebaulichen Arrondierung und Aufwertung des Ortsmittelpunktes beschlossen. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Plan dargestellt ( s. Anlage 1).
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 –Neuaufstellung-, 6. Änderung ist § 13 a Baugesetzbuch anzuwenden, so dass eine Umweltprüfung entfällt.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Planungskosten sind vom Investor zu übernehmen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig