Auszug - Widmung von Straßenteilstücken
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussvorschlag:
„a) Das in der Anlage 1 markierte Teilstück der Oldenburger Straße (Flurstück 379/7, Flur 1,
Gemarkung Mori) wird gem. § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Das Teilstück wird in die Gruppe der Ortsstraßen gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 3a StrWG eingestuft.
b) Die in der Anlage 2 markierten Teilstücke des Schulweges (Teilstück des Flurstückes 213 und Flurstück 214, Flur 1, Gemarkung Mori) werden gem. § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Teilstücke werden in die Gruppe der Ortsstraßen gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 3a StrWG eingestuft.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig